Damit alles rund läuft:
Unsere AGB
1. Geltungsbereich und Ausschluss von Versandgeschäften
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Verkäufe, die ausschließlich in den physischen Filialen unseres Fahrradgeschäfts (Suhl und Schleusingen) erbracht werden. Dies umfasst den Verkauf von Fahrrädern, Zubehör, Ersatzteilen sowie die Durchführung von Reparaturen und Wartungsarbeiten.
Ein Versand von Fahrrädern, Ersatzteilen oder Zubehör wird durch uns nicht angeboten. Die AGB gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB).
2. Vertragsabschluss und Minderjährige
Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir eine Bestellung oder einen Reparaturauftrag vor Ort annehmen. Angebote in unserem Ladengeschäft sind unverbindlich und freibleibend. Auftragserteilung durch Minderjährige: Reparaturaufträge von Minderjährigen (unter 18 Jahren) bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Ohne diese Zustimmung behalten wir uns vor, den Auftrag abzulehnen oder das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
3. Preise, Zahlung und Aufrechnungsverbot
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt bar oder per EC- bzw. Kreditkarte direkt bei Abholung im Ladengeschäft. Eine Zahlung per Rechnung ist nur nach vorheriger Absprache zulässig und sofort ohne Abzug zahlbar. Aufrechnung: Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Eigentumsvorbehalt
Die verkaufte oder verbaute Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
5. Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten und Fremdteile
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Sollten zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, die die Gesamtkosten um mehr als 15 % überschreiten, setzen wir den Kunden unverzüglich in Kenntnis.
- 5.1 Mitgebrachte Ersatzteile (Fremdteile): Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Montage von durch den Kunden selbst mitgebrachten Ersatzteilen abzulehnen. Erfolgt eine Montage mitgebrachter Teile, übernehmen wir keine Haftung oder Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit, Qualität, Kompatibilität oder Passgenauigkeit dieser Fremdteile, es sei denn, ein aufgetretener Mangel ist nachweislich ausschließlich auf einen fehlerhaften Einbau unsererseits zurückzuführen.
- 5.2 Reinigungszustand und loses Zubehör: Das Fahrrad ist in einem für die Reparatur angemessenen, sauberen Zustand zu übergeben. Bei extremer Verschmutzung behalten wir uns vor, eine Vorab-Reinigung durchzuführen und eine angemessene Reinigungspauschale in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliches loses Zubehör (Fahrradcomputer, Pumpen, Taschen, Akku-Beleuchtung) vor Abgabe zu entfernen. Für den Verlust von am Fahrrad verbliebenem, leicht demontierbarem Zubehör übernehmen wir keine Haftung (ausgenommen bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit).
6. Abholung, Standgebühren und Werkstattpfandrecht
- 6.1 Kontaktierungsprozess bei Fertigstellung: Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit ist der Kunde verpflichtet, seine aktuelle Telefonnummer und Anschrift zu hinterlegen. Der Kunde hat das Fahrrad nach Fertigstellung unverzüglich abzuholen. Bei Nichtabholung greift folgender Prozess:
1) Mindestens drei telefonische Kontaktversuche zu unseren Hauptöffnungszeiten.
2) Mindestens zwei schriftliche Kontaktversuche in Textform (eMail, Messenger, SMS).
3) Formelle Mahnung und Abholaufforderung per Einschreiben mit Rückschein inkl. 14-tägiger Nachfrist an die uns hinterlegte Adresse.
- 6.2 Standgebühr und gesetzliche Verwertung: Holt der Kunde das Rad nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach der ersten Benachrichtigung ab, wird ab dem achten achten Kalendertag eine Stand- und Lagergebühr in Höhe von 4,00 EUR pro angefangenem Kalendertag fällig. Holt der Kunde das Fahrrad trotz des durchlaufenen Kontaktierungsprozesses nicht ab, steht uns das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) zu. Wir sind berechtigt, das Fahrrad zur Deckung der offenen Kosten durch öffentlichen Pfandverkauf (§§ 1233 ff. BGB) zu verwerten.
7. Gewährleistung bei Sachmängeln
Für Neuwaren sowie Reparaturleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 434 ff., 633 ff. BGB). Der Kunde hat ein Recht auf Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, ist er zur Minderung oder zum Rücktritt berechtigt. Wichtiger Hinweis zu Gebrauchtwaren: Die gesetzliche Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr wird ausdrücklich nicht über diese AGB pauschal vereinbart. Einschränkungen für gebrauchte Fahrräder werden ausschließlich über eine gesonderte Vereinbarung im individuellen Kaufvertrag geregelt.
8. Allgemeine Haftungsbeschränkung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9. E-Bikes: Tuning, Software & Datenverlust Firmware & Datenverlust:
Bei Systemdiagnosen oder Software-Updates an E-Bikes kann es zum unverschuldeten Verlust von gespeicherten Daten (z. B. Fahrprofilen, Trip-Daten, Bluetooth-Kopplungen) kommen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für den Verlust solcher digitalen Daten. Der Kunde ist selbst verantwortlich, diese vorab zu sichern.
Tuning-Ausschluss: Wir lehnen die Reparatur von E-Bikes/Pedelecs ab, deren Antriebssysteme manipuliert wurden (Chiptuning). Wird eine Manipulation während der Diagnose festgestellt, brechen wir die Arbeiten sofort ab. Die Diagnosekosten trägt der Kunde in vollem Umfang.
10. Besonderer Gefahrenhinweis für VanMoof-Fahrräder
Bei VanMoof-Fahrrädern kann das bauartspezifische Socket-/Kabelbaum-Problem bei der Fehlerdiagnose unverschuldet weitere Schäden am System verursachen. Der Kunde stimmt bei Auftragserteilung zu, dass wir für derartige systemimmanente Folgeschäden keine Haftung übernehmen.
11. Eigentum an Altteilen
Sofern nicht ausdrücklich eine Herausgabe verlangt wurde, gehen alle ausgebauten Altteile und Reifen in unser Eigentum über. Wir übernehmen die fachgerechte Entsorgung.
12. Werkstatttermine und Ausfallgebühr
Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin ohne vorherige Absage (mind. 24 Stunden vorher) nicht, behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 30,00 EUR zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
13. Probefahrten
Vor Antritt einer Probefahrt behalten wir uns vor, ein amtliches Ausweisdokument als Pfand zu verlangen. Die Probefahrt hat in angemessener Zeit (max. 30 Minuten) zu erfolgen. Der Kunde muss die StVO einhalten. Bei Probefahrten mit unseren Rädern oder Werkstatträdern haftet der Kunde für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden am Fahrzeug sowie für resultierende Haftpflichtschäden gegenüber Dritten auf eigene Gefahr.
14. Schlussbestimmungen & Schlichtung
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO. Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit (https://ec.europa.eu/consumers/odr/). Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt (§ 306 BGB).